
Vorbeugender Brandschutz – Planung, Konzepte und Nachweise
Durchdachte Konzepte, prüffähige Nachweise und qualitätssichernde Begleitung für eine sichere bauliche Umsetzung.
Ein effektiver vorbeugender Brandschutz beginnt bereits in der Planungsphase. Wir unterstützen Bauherren, Architekten und Fachplaner bei Neubauten, Sanierungen und Umnutzungen – mit fachlich fundierten Nachweisen und individuellen Lösungen. Dabei arbeiten wir stets produktneutral, praxisnah und mit Blick auf das Machbare.
Ob zukunftsorientierter Neubau, sensibler Bestand oder denkmalgeschütztes Gebäude: Wir entwickeln gemeinsam passende Lösungen, auch für Projekte des nachhaltigen oder zirkulären Bauens. Unser Ziel ist ein Brandschutz mit Augenmaß, der Sicherheit schafft, ohne die Gestaltung einzuschränken oder unnötig Substanz zu zerstören.
Unsere Leistungen im baulichen Brandschutz umfassen:
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Brandschutznachweise für Wohn- und Gewerbebauten (für Neubauten ebenso wie für Umbau- und Sanierungsvorhaben)
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Brandschutzkonzepte für Sonderbauten, angepasst an Nutzung, Bauart und geltende Anforderungen
- Brandlastermittlung nach DIN 18 230 – 1 entweder als Bestandteil für Brandschutzkonzepte für Industriebauten oder zum Nachweis der Brandlasten für genehmigte Objekte
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Qualitätssichernde Baubegleitung und Überwachung während der Ausführung zur Sicherstellung der Umsetzung aller brandschutzrelevanten Maßnahmen
Wir stehen Ihnen in allen Leistungsphasen zur Seite.
Brandschutznachweise für Regelbauten der Gebäudeklasse 4
In verschiedenen Bundesländern, wie z. B. in den Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, werden seit 2017 Regelbauten in der Gebäudeklasse 4 (Gebäude mit einer OKF von nicht mehr als 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m², welche keine Sonderbauten sind) brandschutztechnisch nicht mehr geprüft.
Seitens des Gesetzgebers werden die Verantwortung der brandschutztechnischen Bewertung, mit Ausnahme der Genehmigung von Abweichungen, und die Freigabe des betreffenden Bauvorhabens auf anerkannte Nachweisberechtigte für Brandschutz übertragen. Mitarbeiter mit entsprechenden Berechtigungen sind in unserem Büro tätig.
Durch den Nachweisersteller müssen in diesem Verfahren die Bauausführung überwacht und die Verwendbarkeitsnachweise/Übereinstimmungsnachweise kontrolliert werden. Nach Abschluss der Baumaßnahme wird durch diesen eine Erklärung zur Umsetzung des Brandschutznachweises gegenüber dem Bauordnungsamt abgegeben.
Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen beim zuständigen Bauordnungsamt gesondert beantragt werden.
Unsere Referenzprojekte im Bereich vorbeugender Brandschutz
Kontakt
Ihre Ansprechpartner für vorbeugenden Brandschutz
Sie planen ein Bauvorhaben oder haben Fragen zu einem bestehenden Projekt? Wir stehen Ihnen gern für ein erstes Gespräch zur Verfügung, telefonisch, per E-Mail oder persönlich in Leipzig.
Arno-Nitzsche-Straße 45 / 45a
04277 Leipzig