Gebäudeklasse 4

In verschiedenen Bundesländern, wie z. B. in den Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, werden seit 2017 Regelbauten in der Gebäudeklasse 4 (Gebäude mit einer OKF von nicht mehr als 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m², welche keine Sonderbauten sind) brandschutztechnisch nicht mehr geprüft.

Seitens des Gesetzgebers werden die Verantwortung der brandschutztechnischen Bewertung, mit Ausnahme der Genehmigung von Abweichungen, und die Freigabe des betreffenden Bauvorhabens auf anerkannte Nachweisberechtigte für Brandschutz übertragen. Mitarbeiter mit entsprechenden Berechtigungen sind in unserem Büro tätig.

Durch den Nachweisersteller müssen in diesem Verfahren die Bauausführung überwacht und die Verwendbarkeitsnachweise/Übereinstimmungsnachweise kontrolliert werden.
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird durch diesen eine Erklärung zur Umsetzung des Brandschutznachweises gegenüber dem Bauordnungsamt abgegeben.

Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften müssen beim zuständigen Bauordnungsamt gesondert beantragt werden.